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Ihre Versorgung im Alter liegt uns am Herzen.

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Zweck des Vereins

§2 Zweck des Vereins ist:

 

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung caritativer und sozialer Hilfen im Sinne der Präambel zu dieser Satzung.

 

(2) Er bezweckt insbesondere

a) unmittelbar die Förderung der ambulanten Altenhilfe als Beitrag des Vereins dazu, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen,

b) mittelbar die Förderung der ambulanten Krankenpflege

 

(3) Dieser Zweck soll erreicht werden

a) durch die Schaffung einer Einrichtung (Tagesstätte bzw. Tagespflegestätte) in und für die Gemeinde Sandberg und ihren Ortsteilen, in der ältere Mitbürger tagsüber körperlich wie geistig versorgt, verpflegt und betreut werden;

b) durch die Errichtung und Einrichtung einer Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung älterer Mitbürger bei den Dingen des alltäglichen Lebens im häuslichen Bereich, sowie die Einrichtung eines Besuchs- und Verpflegungsdienstes;

c) durch Gespräche und Gebete mit Kranken und ihren Angehörigen, durch Beratung und Vermittlung von weiterführenden Hilfen;

d) durch die ideelle und materielle Förderung und Unterstützung der Caritas-Sozialstation St. Laurentius Bad Neustadt an der Saale e.V. „welche im Vereinsbereich die Durchführung ambulanter krankenpflegerischer Maßnahmen bezweckt.“

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